Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen

Pflichtteilsverzicht sind nicht einkommensteuerbar

Eine Tochter verzichtete mit notariellem Vertrag gegenüber ihren Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche und erhielt im Gegenzug von den Eltern eine Einmalzahlung von 1 Mio. € sowie die Zusage über eine lebenslängliche monatliche Zahlung eines von einem bestimmten Beamtengehalt abhängigen Betrags, der unter bestimmten Voraussetzungen abänderbar war. Das Finanzamt setzte nicht nur Schenkungsteuer fest, sondern unterwarf auch die monatlichen Zahlungen mit einem Ertragsanteil als sonstige Einkünfte, später als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer.

Das Finanzgericht sah in der Zahlung eine Unterhaltsrente, die weder als Einkünfte aus Kapitalvermögen noch als sonstige Einkünfte zu versteuern ist. Diese Entscheidung hat der Bundesfinanzhof bestätigt.

Die letzten News

Fehler in den elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug (ELStAM)
mehr

Umsatzsteuerfreie Vermietung und Pflege für Seniorenwohngemeinschaft
mehr

Umsatzsteuerfreie Vermietung und Pflege für Seniorenwohngemeinschaft
mehr

Neue Regeln zur umsatzsteuerlichen Organschaft
mehr

Berufliche Telefonnutzung steuermindernd geltend machen!
mehr

Keine Gebühr für das Führen eines Darlehenskontos
mehr

Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar
mehr

Für in den USA wohnende beschränkt Steuerpflichtige gilt Mindeststeuersatz von 25 %
mehr

Keine Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
mehr

Aufwendungen für den Umbau von Stall und Scheune in eine Garage und eine Wohnung sind Herstellungskosten
mehr

Unpünktliche Mietzahlungen rechtfertigen fristlose Kündigung
mehr

Kein gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf eines ungeteilten Grundstücks mit fünf Mehrfamilienhäusern
mehr

Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch Aufteilung im Kaufvertrag
mehr

Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen
mehr

Pflicht zur Stellenausschreibung auch bei Stellen, die mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen
mehr

Beiträge für eine Gruppenkrankenversicherung als Arbeitslohn
mehr

Falsche Kilometer-Angaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können als Steuerhinterziehung gewertet werden
mehr

Liebhaberei wegen langjähriger Verluste
mehr

Auch auf Umlaufvermögen entfallende Schuldzinsen sind nach Überentnahmen nur beschränkt abziehbar
mehr

Verzögerungsgeld kann auch im Rahmen einer Außenprüfung festgesetzt werden
mehr