Die Personengesellschaft A hatte einzelne Wirtschaftsgüter unentgeltlich aus ihrem Gesamthandsvermögen in das Betriebsvermögen der Personengesellschaft B übertragen. An beiden Gesellschaften waren die gleichen Gesellschafter mit den gleichen Anteilen beteiligt (sog. Schwesterpersonengesellschaften). A meinte, die Übertragungen seien zu Buchwerten möglich. Der Bundesfinanzhof sah dies anders und beurteilte sie als Entnahmen, die mit dem Teilwert zu bewerten sind.
Hinweis: Es gibt mehrere Möglichkeiten, einzelne Wirtschaftsgüter steuerneutral in ein anderes Betriebsvermögen zu übertragen bzw. zu überführen. Hierzu sollte vorher der Rat des Steuerberaters eingeholt werden.
Sie befinden sich hier: Startseite › News › Übertragung v. einzelnen WG zw. Schwesterngesel.
Fehler in den elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug (ELStAM)
› mehr
Umsatzsteuerfreie Vermietung und Pflege für Seniorenwohngemeinschaft
› mehr
Umsatzsteuerfreie Vermietung und Pflege für Seniorenwohngemeinschaft
› mehr
Neue Regeln zur umsatzsteuerlichen Organschaft
› mehr
Berufliche Telefonnutzung steuermindernd geltend machen!
› mehr
Keine Gebühr für das Führen eines Darlehenskontos
› mehr
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar
› mehr
Für in den USA wohnende beschränkt Steuerpflichtige gilt Mindeststeuersatz von 25 %
› mehr
Keine Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
› mehr
Aufwendungen für den Umbau von Stall und Scheune in eine Garage und eine Wohnung sind Herstellungskosten
› mehr
Unpünktliche Mietzahlungen rechtfertigen fristlose Kündigung
› mehr
Kein gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf eines ungeteilten Grundstücks mit fünf Mehrfamilienhäusern
› mehr
Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch Aufteilung im Kaufvertrag
› mehr
Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen
› mehr
Pflicht zur Stellenausschreibung auch bei Stellen, die mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen
› mehr
Beiträge für eine Gruppenkrankenversicherung als Arbeitslohn
› mehr
Falsche Kilometer-Angaben für Fahrten zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte können als Steuerhinterziehung gewertet werden
› mehr
Liebhaberei wegen langjähriger Verluste
› mehr
Auch auf Umlaufvermögen entfallende Schuldzinsen sind nach Überentnahmen nur beschränkt abziehbar
› mehr
Verzögerungsgeld kann auch im Rahmen einer Außenprüfung festgesetzt werden
› mehr