Wir bieten umfassende rechtliche Beratung und übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung deutschlandweit. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Gebieten des
- Arbeitsrechts
- Insolvenzrechts und der Sanierung
- Handels- und Gesellschaftsrechts
- Wirtschaftsrechts
- Steuerstrafrechts
- Verkehrsrechts und der Unfallregulierung
Die Gründe für eine wirtschaftliche Krise sind vielfältig. Neben finanz- und betriebswirtschaftlichen Ursachen sind oftmals die bestehenden rechtlichen Strukturen mitverantwortlich für eine Krise des Unternehmens. Aufgrund der gewonnenen Erfahrung gehen wir von einem mehrschichtigen Konzept aus. Für Unternehmen ist die Grundlage unseres Konzeptes die umfassende Prüfung aller Umstrukturierungsmöglichkeiten durch die Bereiche des Handels-, Gesellschafts-, Arbeits-, Insolvenz- und Steuerrechts. Auf dieser Basis entwickeln wir mit den Verantwortlichen maßgeschneiderte Lösungen, die den langfristigen unternehmerischen Erfolg sichern können und begleiten sie bei diesem Prozess. Auch im Falle eines bereits eingeleiteten Insolvenzverfahrens können wir für Ihr Unternehmen die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten aufzeigen, die in diesem Stadium zu einer Sanierung führen können. Neben der Beratung von Unternehmen in der Krise verfügen unsere Rechtsanwälte über langjährige Erfahrung in der Vertretung von privaten und institutionellen Gläubigern bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche sowie der Bestellung bzw. Realisierung von Sicherheiten gegenüber insolventen Schuldnern.Ferner beraten wir darüber hinaus Geschäftsführer sowie Gesellschafter im Hinblick auf die im Insolvenzverfahren möglichen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Haftungsprobleme, die gerade durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) besondere Beachtung erlangt haben.
Die Ursachen für eine Insolvenz im Privatbereich sind vielschichtig. Faktoren wie die Arbeitslosigkeit, ein Unfall und/oder eine Krankheit sowie die unwirtschaftliche Haushaltsführung können zur Zahlungsunfähigkeit führen. Seit Einführung der neuen Insolvenzordnung im Jahre 1999 haben insgesamt rund 400.000 Verbraucher einen Insolvenzantrag gestellt. Die neue gesetzliche Grundlage ermöglicht ihnen, nach einer Phase des Wohlverhaltens von nunmehr sechs Jahren von den Restschulden befreit zu werden.Im Rahmen der Vorbereitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens garantieren wir eine zügige Abwicklung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens als Voraussetzung für die Antragstellung beim Insolvenzgericht. Sodann bereiten wir mit Ihnen gemeinsam die Antragsunterlagen auf und begleiten Sie auch im eröffneten Verfahren.
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