Mittlerweie dürfte sich rumgeschprochen haben, dass die bisher bekannte Lohnsteuerkarte ab dem kommenden Jahr 2012 entfällt. Um die Lohnsteuer trotzdem berechnen und an das Finanzamt abführen zu können, benötigt der Arbeitgeber Informationen wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibeträge oder Religionszugehörigkeit.
Diese bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte enthaltenen Informationen werden ab dem Jahr 2012 in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt werden (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale - ELStAM).
Damit Sie auch wissen, was bei der Finanzverwaltung gespeichert ist, werden in den nächsten Wochen diese Informationen an alle Arbeitnehmer verschickt. Einige haben Sie aber auch schon bekommen.
Wie wir nun feststellen mussten, sind die gespeicherten Daten häufig fehlerhaft. Damit Sie die Fehler berichtigen lassen können, haben die Finanzämter mittlerweile ein Musterschreiben erstellt, der sowohl auf den Internet-Seiten der Finanzverwaltung, aber auch bei uns heruntergeladen werden kann.
Bitte überprüfen Sie daher auch Ihre Lohnsteuermerkmale und im Falle von Fehlern können Sie mit diesem Schreiben: Mitteilung korrekturbedürftiger Daten die Daten ändern lassen.
Haben Sie noch weitere Fragen hierzu? Dann rufen Sie uns doch an. Wir helfen Ihnen gerne.
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