Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Wird ein Arbeitnehmer krank, ist ihm nach dem Gesetz dasjenige Arbeitsentgelt fortzuzahlen, welches er in der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit verdienen würde. Das umfasst auch Entgeltbestandteile, die nicht in Monatsbeträgen festgelegt sind, die er in dem betreffenden Zeitraum bei tatsächlicher Arbeitsleistung aber erzielt hätte (sog. Entgeltausfallprinzip).

Von dieser gesetzlichen Regelung kann durch Tarifvertrag abgewichen werden. Dies setzt aber voraus, dass der Tarifvertrag diesbezüglich eine klare Regelung trifft. So hat jetzt das Bundesarbeitsgericht im Falle eines Flughafenmitarbeiters entschieden, dessen Arbeitgeber unter Berufung auf eine bestimmte Klausel des einschlägigen Tarifvertrags, in der es um die Entgeltfortzahlung nach Arbeitszeitänderungen ging, bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung Verdienstbestandteile unberücksichtigt gelassen hatte, die nicht in Monatsbeträgen ausgedrückt waren. Dabei lagen zwischen der Änderung der Arbeitszeit und dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit rund drei Wochen.

Das Bundesarbeitsgericht hielt die tarifvertragliche Regelung über die abweichende Berechnung des Arbeitsentgelts nach Arbeitszeitänderungen insoweit für unklar, als es in ihr um Zeiträume ging, bei denen zwischen der Arbeitszeitänderung und dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit weniger als ein Monat lag. Da für diesen Fall keine klare abweichende Regelung getroffen wurde, verbleibe es für die Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts bei der gesetzlichen Regelung, also dem vollen Entgeltausfallprinzip.

Sie befinden sich hier: StartseiteNewsEntgelrfortzahlung im Krankheitsfall

Die letzten News

Fehler in den elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug (ELStAM)
mehr

Umsatzsteuerfreie Vermietung und Pflege für Seniorenwohngemeinschaft
mehr

Umsatzsteuerfreie Vermietung und Pflege für Seniorenwohngemeinschaft
mehr

Neue Regeln zur umsatzsteuerlichen Organschaft
mehr

Berufliche Telefonnutzung steuermindernd geltend machen!
mehr

Keine Gebühr für das Führen eines Darlehenskontos
mehr

Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar
mehr

Für in den USA wohnende beschränkt Steuerpflichtige gilt Mindeststeuersatz von 25 %
mehr

Keine Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
mehr

Aufwendungen für den Umbau von Stall und Scheune in eine Garage und eine Wohnung sind Herstellungskosten
mehr

Unpünktliche Mietzahlungen rechtfertigen fristlose Kündigung
mehr

Kein gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf eines ungeteilten Grundstücks mit fünf Mehrfamilienhäusern
mehr

Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch Aufteilung im Kaufvertrag
mehr

Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen
mehr

Pflicht zur Stellenausschreibung auch bei Stellen, die mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen
mehr

Beiträge für eine Gruppenkrankenversicherung als Arbeitslohn
mehr

Falsche Kilometer-Angaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können als Steuerhinterziehung gewertet werden
mehr

Liebhaberei wegen langjähriger Verluste
mehr

Auch auf Umlaufvermögen entfallende Schuldzinsen sind nach Überentnahmen nur beschränkt abziehbar
mehr

Verzögerungsgeld kann auch im Rahmen einer Außenprüfung festgesetzt werden
mehr